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Geschäftsaufgabe

Unser Ansatz zum Schutz sensibler Kundendaten und zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Institutionen bei einem möglichen Betriebsende.

Stand: 21. Juli 2026

Eine Geschäftsaufgabe darf nicht dazu führen, dass eine Institution den Zugang zu ihren Daten verliert oder zentrale Abläufe unvermittelt unterbrechen muss. Deshalb betrachtet Lua Datenschutz, Datenportabilität und technische Fortführung gemeinsam.

Unser Ansatz beginnt nicht beim Quellcode, sondern bei den Kundendaten und einem geordneten Übergang. Auf Wunsch kann eine Institution zusätzlich ein verifiziertes SaaS-Escrow vereinbaren.

1. Grundsatz

Die jeweilige Institution bleibt für die in Lua erfassten Personendaten verantwortlich. Datascale GmbH bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und Weisungen der Institution.

Für den Fall einer Vertragsbeendigung oder Geschäftsaufgabe orientiert sich die Absicherung deshalb an vier Schritten:

  1. Kundendaten vollständig in gängigen maschinenlesbaren Formaten herausgeben;

  2. einen geordneten Übergang zu einer Nachfolgelösung ermöglichen;

  3. bei Bedarf einen zeitlich begrenzten Fortführungsbetrieb vorbereiten;

  4. auf Kundenwunsch Escrow als zusätzliche technische und rechtliche Absicherung vereinbaren.

2. Übergang

Bei einer geplanten Einstellung von Lua soll die betroffene Institution so früh wie vertraglich vereinbart und tatsächlich möglich informiert werden. Der Übergang wird mit klaren Zuständigkeiten, Terminen und Ansprechpartnern organisiert.

Je nach Vereinbarung gehören dazu insbesondere:

  • eine definierte Weiterbetriebs- oder Read-only-Phase;

  • die unverzügliche Bereitstellung eines kundenspezifischen Gesamtexports;

  • dokumentierte Unterstützung bei der Übergabe an einen Nachfolgeanbieter;

  • transparent geregelte Übergabeleistungen und Kosten;

  • die Löschung verbleibender Kundendaten nach bestätigter Übergabe und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten;

  • eine schriftliche Bestätigung der Löschung.

Dauer, Umfang, Mitwirkungspflichten und Preise einer solchen Übergangsphase werden im jeweiligen SaaS-Vertrag oder in einem ergänzenden Exit-Anhang verbindlich festgelegt.

3. Datenexport

Der Datenexport ist in erster Linie für die maschinelle Weiterverarbeitung und Migration bestimmt. Die Inhalte bleiben in den bereitgestellten Formaten direkt einsehbar; ein zusätzlich gestaltetes PDF-Dossier ist nicht Bestandteil des Standardexports. Abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang gehören dazu:

  • strukturierte Daten in gängigen Formaten wie CSV, JSON oder Excel;

  • Dokumente in ihren Originalformaten;

  • eindeutige Zuordnungen zwischen Datensätzen und Dokumenten;

  • Stammdaten, Benutzerkonten, Rollen und Berechtigungen;

  • relevante Verlaufs- und Auditdaten;

  • eine Datenbeschreibung beziehungsweise einen Feldkatalog;

4. Escrow

Ein hinterlegtes Archiv mit Quellcode stellt noch keinen funktionsfähigen Betrieb sicher. Für die Wiederherstellung einer SaaS-Anwendung werden zusätzlich unter anderem Datenbankschema und Migrationen, Dateien, Infrastrukturdefinitionen, Build-Artefakte, Konfigurationen, Abhängigkeiten, Lizenzen sowie Betriebs- und Wiederherstellungsanleitungen benötigt.

Ebenso wichtig ist die praktische Prüfung: Eine fachkundige, autorisierte Drittperson muss die Anwendung aus den hinterlegten Bestandteilen tatsächlich aufbauen und sicher betreiben können.

Lua betreibt die Applikation für jede Institution in einer eigenen, isolierten Single-Tenant-Umgebung. Die Absicherung und ein allfälliger Fortführungsbetrieb beziehen sich deshalb ausschliesslich auf die kundenindividuelle Umgebung. Umgebungen und Daten anderer Kundinnen und Kunden bleiben davon vollständig getrennt.

Ein verifiziertes SaaS-Continuity-Escrow wird ausschliesslich auf Anfrage einer Kundin oder eines Kunden individuell vereinbart. Diese Möglichkeit steht unabhängig von Art oder Grösse der Institution zur Verfügung.

Aktualisierung, technische Prüfung, Wiederherstellungsziele und Freigabegründe werden objektiv festgelegt. Mögliche Auslöser sind insbesondere eine rechtskräftige Konkurseröffnung, die definitive Einstellung des Geschäftsbetriebs, ein vertraglich definierter längerer kritischer Ausfall oder die Verweigerung eines geschuldeten Datenexports.

Die Nutzungsrechte nach einer Freigabe werden ausdrücklich geregelt. Sie können den internen Weiterbetrieb und die Beauftragung eines Nachfolgeoperators erlauben, ohne eine Veröffentlichung, Weitervermarktung oder Nutzung für andere Institutionen zu gestatten.

5. Datenschutz

Auch im Exit- oder Escrow-Fall gelten die Grundsätze von Zweckbindung, Vertraulichkeit, Datensicherheit und der Trennung der Kundenumgebungen. Daten werden nur an vertraglich und rechtlich berechtigte Empfänger herausgegeben. Externe Fortführungs- oder Escrow-Partner werden zu Vertraulichkeit und angemessenen Schutzmassnahmen verpflichtet.

Die Übergabe wird dokumentiert. Nicht mehr benötigte Kopien werden nach bestätigter Migration, Ablauf vereinbarter Fristen und unter Vorbehalt gesetzlicher Pflichten gelöscht. Daten anderer Institutionen sind von einer Herausgabe ausgeschlossen.

6. Verbindlichkeit

Diese Seite beschreibt den grundsätzlichen Ansatz von Lua. Verbindlich sind die mit der jeweiligen Institution abgeschlossenen Verträge, insbesondere der SaaS-Vertrag, der Auftragsbearbeitungsvertrag sowie allfällige Exit-, Fortführungs- oder Escrow-Anhänge.

Umfang und Kosten zusätzlicher Fortführungs- oder Escrow-Leistungen richten sich nach den Anforderungen der Institution. Die konkrete Ausgestaltung wird vor Vertragsabschluss geprüft und schriftlich vereinbart.

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